BfS - Was ist Früherkennung?

2022-11-07 15:37:37 By : Ms. Lisa Li

Umweltradioaktivität - Medizin - Beruflicher Strahlenschutz - Nuklear-spezifische Gefahrenabwehr

Früherkennung von Krankheiten dient dem Ziel, schwere Erkrankungen so früh zu erkennen, dass sie noch keine Beschwerden bereiten und eine Behandlung möglichst erfolgreich eingesetzt werden kann. Wird eine Untersuchung erst aufgrund bereits vorhandener Symptome veranlasst, spricht man nicht mehr von Früherkennung. Betroffene werden dann im Rahmen der regulären Krankenversorgung untersucht und behandelt. Früherkennung ist nicht gleichbedeutend mit Vorsorge.

Ziel der Vorsorge (Primärprävention, Prophylaxe) ist es, die Entstehung von Krankheiten zu vermeiden. Ein Beispiel aus der Medizin sind etwa Präventionsangebote der Krankenkassen für Bewegung, Abnehmen, Stressabbau, Raucherentwöhnung oder auch die präventive Darmspiegelung (Koloskopie) zur Erkennung von Tumorvorstufen (Polypen).

Hiervon zu unterscheiden ist die Früherkennung (Sekundärprävention, Screening), die der Erkennung von Erkrankungen dient, die bereits bestehen, aber noch keine Beschwerden verursachen (asymptomatisch). Früherkennung kann systematisch, z.B. in Form eines Programms (auch Reihenuntersuchung genannt), oder individuell vom Arzt angeboten werden.

Welche Variante zweckmäßig ist, hängt von der jeweiligen Erkrankung und Früherkennungsmaßnahme ab. Insbesondere bei einem Früherkennungsprogramm können durch bundesweit einheitlich hohe Anforderungen an die Kompetenz des beteiligten Personals sowie die eingesetzten Geräte strenge Qualitätsanforderungen erfüllt und die Ergebnisqualität fortlaufend zentral überwacht werden.

Damit Früherkennung sinnvoll ist, müssen verschiedene Bedingungen erfüllt sein:

Idealerweise muss nicht die gesamte Bevölkerung untersucht werden, sondern nur Personen mit entsprechenden Risikofaktoren (Zielgruppe).

Die Zielgruppe ist für jede Früherkennungsuntersuchung durch Ein- und Ausschlusskriterien, wie z.B. Alter, Risikofaktoren oder Vorerkrankungen, möglichst genau festzulegen.

Nutzen und Risiken werden bei der Festlegung der Kriterien wissenschaftlich sorgfältig gegeneinander abgewogen. Damit soll sichergestellt werden, dass nur solche Personen untersucht werden, für die der Nutzen die Risiken überwiegt.

Für die Früherkennung werden auch bildgebende Verfahren eingesetzt, bei denen ionisierende Strahlung angewendet wird, wie beispielsweise Röntgenuntersuchungen.

Die Mammographie zur Brustkrebsfrüherkennung ist bereits als Früherkennungsmaßnahme in Form eines Programms etabliert. Daneben werden auch andere radiologische Verfahren, wie die Computertomographie (CT), zur Früherkennung weiterer schwerer Krankheiten diskutiert – etwa von Lungenkrebs, Krebserkrankungen des Dickdarms oder koronare Herzerkrankungen.

Da den möglichen Vorteilen einer Früherkennungsuntersuchung immer auch unerwünschte Wirkungen gegenüberstehen, müssen Nutzen und Risiken sorgfältig gegeneinander abgewogen werden. Beim Einsatz ionisierender Strahlung ist dabei auch der Strahlenschutz einzubeziehen. Den rechtlichen Rahmen dafür setzt das am 31.12.2018 in Kraft getretene Strahlenschutzgesetz (StrlSchG). Es regelt, dass für den Einsatz von Verfahren mit ionisierender Strahlung in der Früherkennung eine Zulassung durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) erforderlich ist.

Die Grundlage der Zulassung bildet ein wissenschaftlicher Bericht des BfS, der die genannte Nutzen-Risiko-Bewertung vornimmt, und die an die Untersuchungen zu stellenden Anforderungen und Bedingungen nennt. Hierbei handelt es sich u.a. um Ein- und Ausschlusskriterien für Teilnehmende oder auch Anforderungen an das Personal und die eingesetzten Geräte sowie Qualitätssicherungsmaßnahmen.

Bei der Auswahl der in Frage kommenden Verfahren und der anschließenden Bewertung folgt das BfS dem in einer Verwaltungsvorschrift (StrlSchGVwV-Früherkennung) detailliert festgelegten Prozedere: In regelmäßigen Vorprüfungen werden die radiologischen Verfahren identifiziert, die für eine Zulassung als Früherkennungsmaßnahme prinzipiell in Frage kommen. Diese Verfahren werden priorisiert und in der Reihenfolge ihrer Wichtigkeit einer ausführlichen Begutachtung unterzogen.

In der Vergangenheit wurden verschiedene Kandidaten für eine ausführliche Bewertung identifiziert – etwa die Dual-Röntgen-Absorptiometrie (DXA) zur Früherkennung der Osteoporose oder die virtuelle Koloskopie zur Früherkennung des kolorektalen Karzinoms. Informationen zum Stand der Prüfung verschiedener Verfahren durch das BfS finden Sie im Artikel „Vorprüfung von Früherkennungsuntersuchungen.“

Zusätzlich zur Verfahrenszulassung muss vor jeder Anwendung ionisierender Strahlung in der Regel eine sogenannte rechtfertigende Indikation gestellt werden. Normalerweise beurteilt dabei ein fachkundiger Arzt oder eine fachkundige Ärztin, ob die geplante Früherkennungsuntersuchung auch im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände gerechtfertigt ist.

Nur in seltenen Fällen wie beispielsweise beim Mammographie-Screening-Programm kann auf die rechtfertigende Indikation im Einzelfall verzichtet werden. In jedem Fall darf eine rechtfertigende Indikation nur für zugelassene Früherkennungsuntersuchungen und nur auf Basis der dort festgelegten Rahmenbedingungen gestellt werden. In allen anderen Fällen darf ein radiologisches Bildgebungsverfahren nicht zur Früherkennung angewendet werden.

Einige Praxen und Kliniken in Deutschland missachten jedoch die Regelungen des Strahlenschutzgesetzes und bieten nicht-zugelassene Untersuchungsverfahren in der Regel als "individuelle Gesundheitsleistungen" an, die die untersuchten Personen selbst bezahlen müssen. Im Artikel Früherkennung von Krankheiten mittels radiologischer Bildgebung: Neue Rechtslage und Bewertung von Leistungsangeboten am Beispiel von CT-Untersuchungen in der Zeitschrift RöFo wird dies näher ausgeführt.

Es liegt in der Natur von Früherkennungsuntersuchungen, dass nur ein kleiner Teil der Untersuchten tatsächlich die betreffende Krankheit aufweist. Nur diese Personen profitieren von der jeweiligen Untersuchung. Die mit der Untersuchung verbundenen Risiken tragen hingegen alle Teilnehmenden. Umso wichtiger ist es, die Vor- und Nachteile sorgfältig wissenschaftlich abzuwägen und den möglichen Teilnehmerkreis umfassend darüber aufzuklären. Nur dann kann die Person eine so genannte informierte Entscheidung für oder gegen die Früherkennungsuntersuchung treffen.

In der Nutzen-Risiko-Bewertung werden Nutzen und Risiken gegenübergestellt.

Als Nutzen einer Früherkennungsuntersuchung gilt im günstigsten Fall gewonnene Lebenszeit, wenn aufgrund der frühzeitigen Diagnose und Behandlung eine schwere Krankheit geheilt oder ihr Fortschreiten verzögert werden kann. Weil sich in frühen Stadien oft schonendere Therapieverfahren einsetzen lassen, leiden die Betroffenen möglicherweise weniger unter Nebenwirkungen oder Spätfolgen der Therapie.

Zu den bekannten Risiken gehören

Die Bilanz aus Nutzen und Risiko einer Früherkennung ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig und somit auch veränderbar. Ein Beispiel für den Einfluss von Rahmenbedingungen ist etwa die Auswahl des Personenkreises, der an einer Früherkennungsuntersuchung teilnehmen kann. Über sogenannte Ein- und Ausschlusskriterien wird bei Früherkennungsuntersuchungen deshalb diejenige Bevölkerungsgruppe bestimmt, für die diese Bilanz möglichst günstig ausfällt – etwa Menschen einer bestimmten Altersgruppe.

Weitere Faktoren, die speziell im Bereich der radiologischen Bildgebung einen Einfluss auf die Nutzen-Risiko-Bilanz haben können, sind

Deshalb kann es geboten sein, verschiedene Rahmenbedingungen für die Früherkennung in der Zulassungsverordnung festzulegen.